Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14440
OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18.A (https://dejure.org/2018,14440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2018 - 3 A 507/18.A (https://dejure.org/2018,14440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 3 A 507/18.A (https://dejure.org/2018,14440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,14440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 AsylG
    Erkenntnismittel; rechtliches Gehör; Aufklärungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Dresden, 14.03.2018 - 3 K 3998/17
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 A 507/18.A 3 K 3998/17.A.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 14. März 2018 - 3 K 3998/17.A - zuzulassen, wird abgelehnt.

  • VG Karlsruhe, 20.07.2017 - A 10 K 3981/16

    Keine Verfolgung von Kurden in der Türkei

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    Die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urt. v. 20. Juli 2017 - A 10 K 3981/16 -, juris) geschilderten Gefahrenlagen, deren Darstellung im Einklang mit den dem Verwaltungsgericht zugänglichen Erkenntnismitteln stehe, träfen nicht auf den Kläger zu.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    20 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, und soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10 f.).
  • BVerfG, 27.03.2017 - 2 BvR 681/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    14 3.1 Soweit der Kläger hierzu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 27. März 2017 - 2 BvR 681/17 -, juris) und dessen Orientierungssatz Nr. 1a Satz 1 ("Soll ein Asylsuchender in ein Land abgeschoben werden, in dem wegen einer stetigen Verschlechterung der Sicherheitslage die Gefahr besteht, dass die Schwelle des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG oder des § 60 Abs. 5, Abs. 7 Satz 1 AufenthG überschritten sein könnte, so müssen sich Behörden und Gerichte laufend über die tatsächlichen Entwicklungen unterrichten und dürfen nur auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse entscheiden") verweist, hat er schon nicht herausgearbeitet, dass das Verwaltungsgericht einen diesem widersprechenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat.
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    20 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, und soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfG, Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10 f.).
  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    Zudem hat der Kläger auch die hierzu ergangene Rechtsprechung insbesondere des Senats nicht gewürdigt, wonach die Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei keine Form politischer Verfolgung darstellt (SächsOVG, Urt. v. 7. April 2016 - 3 A 557/13.A -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2017 - A 11 S 2067/17

    Asylverfahren; Einführung von Erkenntnismitteln im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    Für eine Einführung in das Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18. September 2017 - A 11 S 2067/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 A 536/17.A -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    Die Entscheidung darf zudem - zur Vermeidung einer unzulässigen Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abstellen, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensablauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 - , juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 19.07.2016 - 3 A 32/15

    Wehrdienstverweigerung; Gewissensentscheidung; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    17 4.1 Soweit der Kläger in seinem Antrag eine Aufklärungsrüge erhebt, weil das Verwaltungsgericht die ihm drohende Foltergefahr nicht berücksichtige, verkennt der Kläger, dass es sich bei dem gerügten angeblichen Aufklärungsmangel nicht um einen absoluten Revisionsgrund i. S. d. § 138 Nr. 3 VwGO handelt und daher im Asylverfahren nicht zur Zulassung der Berufung führen kann (SächsOVG, Beschl. v. 19. Juli 2016 - 3 A 32/15.A -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 A 536/17

    Gehörsverstoß; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 A 507/18
    Für eine Einführung in das Verfahren reicht es grundsätzlich aus, dass das Gericht den Beteiligten eine Liste der betreffenden Erkenntnismittel übersendet (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18. September 2017 - A 11 S 2067/17 -, juris Rn. 19 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 14. September 2017 - 3 A 536/17.A -, juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Die bloße Behauptung einer schlicht fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 6 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 A 507/18.A - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Damit machen sie aber keine Divergenz, sondern allenfalls ernstliche Zweifel an der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend, die in § 78 Abs. 3 AsylG vom Gesetzgeber nicht als asylrechtlicher Berufungszulassungsgrund implementiert worden sind (SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 A 507/18.A - juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 09.04.2019 - 3 A 358/19

    Güteverhandlung; Asylverfahren

    Ein Verstoß wäre allenfalls dann erkennbar, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Erkenntnismittel gestützt hätte, die es nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt hätte (SächsOVG, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.08.2019 - 6 A 93/18

    Persönliche Anhörung; Einsatz eines Dolmetschers per Videokonferenztechnik;

    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 295/18

    Russische Föderation; Tschetschenien; Gehörsverstoß (abgelehnt);

    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, ju-ris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 517/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Reichsbürger

    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2021 - 6 A 192/20.A -, juris Rn. 7 u. Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 15 ZB 22.30879

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen im asylrechtlichen

    Die bloße Behauptung einer schlicht fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (zum Ganzen vgl. vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 8 ZB 21.3252 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 6 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 A 507/18.A - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 6 A 62/20
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 A 191/20

    Asylrecht; Russische Föderation; grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge - hier:

    Soweit die Kläger mit ihrem Zulassungsvorbringen diese Fragen wieder aufwerfen, machen sie allenfalls einen im Asylprozess allein nicht zur Zulassung der Berufung führenden Aufklärungsmangel geltend (SächsOVG, Beschl. v. 23. Mai 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 25.07.2022 - 15 ZB 22.30730

    Erfolglose Asylklage

    Die bloße Behauptung einer schlicht fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die die betreffenden Gerichte in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge hingegen nicht (zum Ganzen vgl. vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 8 ZB 21.3252 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 2.8.2019 - 15 ZB 19.32569 - juris Rn. 6 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 A 507/18.A - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 15.12.2022 - 6 A 62/20

    Asyl Russische Föderation, Tschetschenien; Sippenverfolgung eines Kleinkindes

    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2018 - 3 A 507/18.A -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 6 A 192/20

    Asylland Russische Föderation; Zeugen Jehovas; Individualverfolgung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht